
Allgemeine Geschäftsbedingungen ________________________________________________________________________
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für private Buchungen über die Webseite www.gortani.it. Für besondere Buchungsanfragen wenden Sie sich direkt an die Rezeption des Grand Hotel Gortani sas Via Umberto I, 43 33022 Arta Terme (UD) Telefon +39.0433.928754 und Fax +39.0433.929614.
2. Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Listenpreise für Endverbraucher, inklusive Mehrwertsteuer. Die Preise und Rabatte können jederzeit und ohne Vorankündigung verändert werden, ausgenommen bei schon bestätigten und angenommenen Buchungen. Das Grand Hotel Gortani sas wird den Gästen im Falle einer Unbewohnbarkeit der Unterkunft eine neue Unterkunft zuweisen oder den Betrag zurückerstatten.
3. Check-in und Check-out
Es gelten folgende Uhrzeiten für den Zimmerbezug und die Zimmerrückgabe: Check-in ab 13:00 Uhr. Check-out bis 10:30 Uhr. Die angegebenen Uhrzeiten können nur in Absprache mit der Hotelleitung verändert werden.
4. Strafe
Den Gepflogenheiten und dem normalen Prozedere zufolge hat die Direktion des Grand Hotel Gortani sas im Fall der Annullierung einer Reservierung durch den Kunden das Recht, zur Entschädigung ein Strafgeld für die Absage zusätzlich zur überwiesenen, bestätigenden Anzahlung für diese Buchung zu verlangen. Dazu gilt das im Folgenden festgelegte:
– Rücktritt mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung: keine Strafe; das Hotel erstattet den überwiesenen Betrag, wovon 15 Euro als Verwaltungskosten für den Fall einbehalten werden – die Rückerstattung ist nicht gewährleistet, wenn das Zimmer nicht belegt wird;
– Rücktritt vom 29. bis 16. Tag vor der Ankunft: völlige Erstattung;
– Rücktritt vom 15. bis 7. Tag vor der Ankunft: 50% Strafzahlung;
– Rücktritt vom 6. bis 4. Tag vor der Ankunft: 80% Strafzahlung;
– Rücktritt 3 Tage zuvor oder im Fall von Nicht-Erscheinen: 100% Strafzahlung;
– 100% werden bei vorausbezahltem Preis nicht erstattet.
Die Strafen haben eine andere Höhe in Prozent in der Hochsaison und in den folgenden Zeiten:
– 7.01./30.03;
– 1.07./31.08.
In diesen beiden Zeiten gelten folgende Bedingungen:
– Rücktritt mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung: Keine Strafe; das Hotel erstattet den überwiesenen Betrag, wovon 15 Euro als Verwaltungskosten für den Fall einbehalten werden – die Rückerstattung ist nicht gewährleistet, wenn das Zimmer nicht belegt wird;
– Rücktritt vom 29. bis 16. Tag vor der Ankunft: 50% Strafzahlung;
– Rücktritt vom 15. bis 7. Tag vor der Ankunft: 80% Strafzahlung;
– Rücktritt vom 6. Tag vor der Ankunft: 100% Strafzahlung;
– 100% werden bei vorausbezahltem Preis nicht erstattet.
5. Geltendes Recht und zuständiges Gericht
Es gilt italienisches Recht. Territorial zuständig für jeden, möglicherweise entstehenden Streitfall um einen Wert ist die Rechtsinstanz mit Sitz im Bezirk des Gerichts Udine.
6. Ausschluss von Verantwortlichkeiten
Alle Daten werden sorgfältig und gewissenhaft aufgenommen. Grand Hotel Gortani sas haftet nicht für Fehler bei der Datenverarbeitung oder -übertragung. Das – auch nur teilweise – Eintragen der Daten in andere Portale oder eine andere Nutzung als die vorgesehene ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Kunden gestattet. Zuvor bedarf es der Autorisierung und der Zustimmung zur Datenverarbeitung und -verbreitung vonseiten der Betreffenden.
7. Informationen zur Privatsphäre
“Das vorgeschriebene Informationsschreiben nach Gesetzesdekret 196/03 (erschienen im Amtsblatt vom 29.07.2003, Nr. 174, s.o.), Artikel 13, zum Schutz persönlicher Daten”, wird im Folgenden wiedergegeben: 1. Der Betreffende oder die Person, bei der die Daten aufgenommen werden, wurden vorher mündlich oder schriftlich informiert über: a) die Zwecke und die Weise, für/auf die diese Daten genutzt werden; b) die Pflicht oder die Möglichkeit, die Daten anzugeben; c) die Folgen, wenn die Daten eventuell nicht erbracht werden; d) die Rechtssubjekte oder -kategorien, denen die persönlichen Daten mitgeteilt werden können oder die sie als Verantwortliche oder Beauftragte erfahren können, sowie den Verbreitungsradius der Daten an sich. e) die Rechte nach Artikel 6; f) die Identifikationsdaten des Inhabers, und wenn angegeben, des Repräsentanten des staatlichen Gebiets nach Art. 5 sowie des Verantwortlichen. Wenn der Inhaber mehrere Beauftragte festgelegt hat, ist mindestens einer davon dafür zuständig, auf den Platz im Kommunikationsnetz hinzuweisen, oder auf die Möglichkeiten, über die man Zugang zur aktuellen Liste der Verantwortlichen bekommen kann. Wenn ein Verantwortlicher für eine Kontrolle zugunsten des Interessierten festgelegt wurde, ist im Fall der Ausübung der Rechte nach Art. 7 dieser verantwortlich. 2. Das unter Absatz 1 genannte Informationsschreiben enthält auch Teile, die spezielle Verfügungen des vorliegenden Textes vorsehen. Möglicherweise enthält es nicht die Punkte, welche die ihre Daten angebende Person schon kennt. Oder die Kenntnis des Informationsschreibens kann konkret das Ausfüllen durch ein öffentliches Subjekt, durch eins mit Inspektions- oder Kontrollfunktion zur Staatsverteidigung, -sicherheit bzw. Schutz, zum Feststellen oder Vermeiden von Straftaten, behindern. 3. Der Garant kann durch eigenes Vorgehen vereinfachte Modalitäten für das Informationsschreiben finden, genauer bei einem telefonischen Service und öffentlich zugänglichen Informationen. 4. Wenn die persönlichen Daten nicht beim Betreffenden erfasst sind, wird das Informationsschreiben nach Absatz 1 zusammen mit den benutzten Datengruppen demselben bei der Datenerfassung oder – wenn ihre Weitergabe vorgesehen ist – noch vor der ersten Weiterleitung zugänglich gemacht. 5. Die Verfügung unter Absatz 4 kommt nicht zur Anwendung, wenn: a) die Daten aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, einer Vorschrift oder EU-Regelung genutzt werden; b) die Daten für Verteidigungsuntersuchungen nach Gesetz 7 vom Dezember 2000, Nr. 397, oder zur Durchsetzung oder Verteidigung eines Rechtes im Gericht benutzt werden. Die Daten dürfen ausschließlich für diesen Zweck und die zwingend nötige Zeit zur Durchführung herangezogen werden; c) das Informationsschreiben für den Betreffenden zum Einsatz von Mitteln führt, die der Garant – welcher eventuell angemessene Maßnahmen vorschreibt – als offensichtlich unangemessen im Vergleich zum geschützten Recht erklärt. Oder wenn diese Mittel sich nach dem Urteil des Garanten als unmöglich erweisen.” Der Buchungs-Bereich des Grand Hotel Gortani sas hält sich strikt an oben genanntes Gesetz zur Privatsphäre. Diesbezüglich stimmt der Kunde nach der Lektüre des vorliegenden Artikels und dem Akzeptieren der Vertragsklauseln zur Internet-Reservierung ausdrücklich der Nutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Daten zu, damit der angefragte Service ermöglicht werden kann. Dies geschieht, damit Handels-, Verwaltungs- und Steuerzwecke ausgeführt werden können, die zur hier angebotenen Dienstleistung gehören. Wenn die Zustimmung in der gerade genannten Form erfolgt ist, schließt sie auch die Nutzung der Personendaten des Kunden zum Zuschicken von Werbematerial zum Territorium ein. Dieses macht das Grand Hotel Gortani sas möglicherweise auch zusammen mit der lokalen Informations- und Tourismusagentur zugänglich. Bezogen auf die Art der Datennutzung wird darüber informiert, dass: • die erhaltenen Personendaten auf erlaubte Weise – ausschließlich zum Ausführen des erbetenen Services – mit Informationssystemen und auf Papier gespeichert und benutzt werden. • der Erhalt der Personendaten des Kunden die notwendige Bedingung ist, um den angefragten Service leisten zu können. Wenn sie fehlen, ist es nicht möglich, diese Dienstleistungen auszuführen und den Verpflichtungen, die damit verbunden sind, nachzukommen. • eine Einsicht in die eigenen Personendaten jederzeit möglich ist, ebenso ihre Veränderung oder das Löschen. Dazu wenden Sie sich an: Grand Hotel Gortani sas (Daten-Beauftragter), Via Umberto I, 43, Arta Terme (UD), Tel. +39.0433.928754. Verantwortlich für den Datenschutz ist Fr. Maria Teresa Tondato.
8. Rücktritts-Recht
Nach Gesetzesdekret Nr. 185/1999, Art. 7, gilt das Recht auf Rücktritt nicht für Verträge zur Bereitstellung eines Services wie Unterkunft, Transport, Verpflegung und Freizeit, wenn sich der Lieferant beim Zustandekommen des Vertrags verpflichtet, diese Leistungen an einem bestimmten Datum oder in einem vorher festgelegten Zeitraum zu erbringen.